Verbot von
Schwimmanzügen !
Das Präsidium des Rheinland-Pfälzischen
Triathlonverbands hat auf einer Sitzung am 06.02.2011 einstimmig ein
generelles Verbot für Schwimmanzüge (Speedsuits) für alle Wettkämpfe
in Rheinland Pfalz beschlossen. Die Regelung beginnt mit sofortiger
Wirkung. Kälteschutzanzüge gemäß der Sportordnung der DTU dürfen
weiter getragen werden.
Hinweis zum "DopingEuro"
Seit der Saison 2011 erhebt der RTV auf
allen Triathlon- und Duathlon - Veranstaltungen
pro Teilnehmer
1,- Euro zusätzlich zu den bekannten Abgaben von den Veranstaltern.
Die so zusammenkommenden Einnahmen werden separat verwaltet und
dienen ausschließlich dem Kampf gegen Doping. Die dazu
notwendigen Dopingkontrollen und das Testen dieser in den
entsprechenden Laboren werden durch diese Einnahmen mitfinanziert.
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