Rheinland-Pfälzischer Triathlonverband       


 

 

 

Teilnahmebestimmungen des RTV Schüler- und Jugend-Cup 2011


1. Zweck und Aufgaben der Teilnahmebestimmungen

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den RTV Schüler und Jugend-Cup 2011 für alle
Teilnehmer/innen, teilnehmenden Vereine und deren Mitglieder.


2. Änderungen der Teilnahmebestimmungen

Änderungen der Durchführungsbestimmungen bedürfen der Zustimmung des RTV.


3. RTV Schüler- und Jugend-Cup 2011

Es werden neun Wettkämpfe angeboten, von denen maximal die besten vier  Rennen gewertet
werden. Verpflichtend sind zwei Triathlons, ein Swim & Run und ein (Cross-) Duathlon. Um in die Wertung zu kommen, muss der Athlet in Rheinland-Pfalz wohnhaft oder einem Verein des RTV angehörig sein.


4. Wertungseinteilung

Jungen und Mädchen sowie die einzelnen Altersklassen wie Schüler D, Schüler C, Schüler B, Schüler
A, Jugend B, Jugend A und Junioren werden getrennt gewertet.


5. Wertung

die/der 1. erhält 10 Punkte
die/der 2. erhält 9 Punkte
die/der 3. erhält 8 Punkte
die/der 4. erhält 7 Punkte
die/der 5. erhält 6 Punkte
die/der 6. erhält 5 Punkte
die/der 7. erhält 4 Punkte
die/der 8. erhält 3 Punkte
die/der 9. erhält 2 Punkte
die/der 10. erhält 1 Punkt


6. Meldungen

Es ist keine zus. Meldung für den Cup des einzelnen Athleten notwendig, da alle Starter
berücksichtigt werden (siehe Punkt 3).


Bei der Anmeldung ist es zwingend notwendig den Wohnort oder den Verein anzugeben.
7. Zeiterfassung

Die Zeiterfassung erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter der einzelnen Wettkämpfe und die
Auswertung für die Cup-Wertung erfolgt durch den RTV.


8. Siegerehrung und Teilnahme

Am Ende der Serie findet eine Siegerehrung der unter Punkt 4 genannten Altersklassen und getrennt
nach Jungen und Mädchen sowie für die besten 10 Athleten in Grafschaft-Vettelhoven statt. Diese ist
auch gleichzeitig die letzte Veranstaltung vom Cup 2011. Einen Punkte Zwischenstand wird es jeweils
online auf der RTV-Homepage nach jeder Veranstaltung geben. Die Teilnahme der Sieger an der
Siegerehrung ist Pflicht! Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes.


9. DTU – Sportordnung

Sofern diese Durchführungsbestimmung nichts anderes bestimmen, gilt die DTU – Sportordnung bzw.
die Bestimmungen der einzelnen Wettkämpfe